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Mo - Fr.: 09.00 - 17.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung

Am Gutshof 7, 30900 Wedemark

Tel.: +49 (0) 172 4177606

Mail: info@tierheilpraxis-stenzel.de

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Behandlungsvertrag mit der Tierheilpraktikerin Dr. rer. nat. Iris Stenzel, Am Gutshof 7, 30900 Wedemark, im Folgenden „Tierheilpraktiker“ oder „THP“ genannt.

Zum eindeutigen Verständnis wird die Bezeichnung „Kunde“ stellvertretend für die Bezeichnung „Patientenbesitzer“, „Tierhalter“ oder „Verfügungsberechtigte/r“ genutzt.

Anwendbarkeit der AGB:
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und dem Kunden als Behandlungsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung von Seiten des THP.

 

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des THPs annimmt und sich an den THP zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die Behandlung ihn in Gewissenskonflikt bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des THP für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.

 

Behandlungsvertrag:
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.

 

Haftung des Tierheilpraktikers:

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind- soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

 

Vom THP werden überwiegend Heilverfahren und -methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und möglicherweise nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert. Eine derartige Ankündigung ist überdies gesetzlich unzulässig.

 

Mitwirkung des Kunden:
Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/ und lückenhaft erteilt, so dass das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

 

Terminvereinbarungen:

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, Telefax oder fernmündlich mit dem Tierheilpraktiker vereinbart  wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde dem Tierheilpraktiker seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, wird er über eine das normale Maß hinausgehende Verzögerung informiert.

 

Vereinbarte Termine, die im Falle eines Stornos nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden abgesagt werden, werden in vollem Umfang berechnet.

 

Rücktritt bei Hausbesuchen:
Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Fahrtkosten zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 60,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

Honorar:

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Dabei handelt es sich nicht um ein Erfolgshonorar.  Soweit die Höhe der Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gilt die Preisliste des Tierheilpraktikers. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

 

Die Honorare sind für jeden Behandlungstermin vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird dem Kunden auf Anforderung auf dem Postweg oder per Email übersandt. Bei Versand per Email gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Die Rechnung spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.  Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden.

 

Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden zehn Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB). Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden und hierfür eine Mahngebühr von 10 Euro erheben. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

Gesetzliche Vorschriften:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist dem THP die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung vom Kunden mitgebrachter Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.

 

Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.

 

Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

 

Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

 

Auskunftspflicht des THP:
Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

 

Der THP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“.

 

Die Patientenakten werden vom THP 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

 

Datenschutz:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden, soweit nicht bereits erwähnte gesetzliche Vorschriften eine Meldepflicht verursachen.

 

Meinungsverschiedenheiten:
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen.

 

Erfüllungsort & Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Hannover bei Hausbesuchen der Wohnort des Kunden.
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Hannover.

 

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

Stand: August 2024

Meine Leistungen

  • Behandlung

    Behandlung

    Nach einem ausführlichen Eingangsgespräch und diagnostischen Untersuchungen wird ein ganzheitliches Behandlungskonzept für ihr Tier erstellt. Hierbei werden alle Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen, die zu einer Gesundung ihres Tieres führen könnte.

    Mögliche Behandlungen können sein: Homöopathie, Schüßler-Salze, Kinesiologie, Quantenheilung, Phytotherapie, Schlangengifte, Entgiftung, Ernährungskonzepte. Je nach Bedarf ihres Tieres.

  • Ernährung

    Ernährung

    DIe Ernährung ist für die Gesundheit ein sehr wichtiger Aspekt. Einseitige Ernährung, ungesunde Ernährung und das Fehlen von essentiellen Inhaltsstoffen sind oft ein Grund für eine Erkrankung.

    Aus diesem Grund ist die Ernährung ihres Tieres bei jeder Behandlung ein wichtiger Bestandteil.

  • Entgiftung

    Entgiftung

    In unser Umwelt existieren zahlreiche Gifte, die sich in den Körpern ansammeln und der Gesundheit schaden können. Hierzu zählen unter anderem die Schwermetalle, hormonelle Belastungen im Trinkwasser, diverse Umweltgifte.

    Für die Gesundung und die Wirksamkeit vieler Behandlungen ist eine vorangegangene Entgiftung wichtig.

    Aus diesem Grund führe ich oft Entgiftungen ihres Tieres durch.

  • Beratung

    Beratung

    Wenn sie Fragen haben und eine Beratung möchten, werde ich ihnen mit meinem Wissen zur Seite stehen.

    Während der Behandlung ihres Tieres werde ich sie auch hinsichtlich der Ernährung und eventuell auch zu psychologischen Auffälligkeiten beraten.

Das bin ich

  • Dr. rer. nat. Iris Stenzel

    Dr. rer. nat. Iris Stenzel

    Seit 2010 widme ich mich der Gesundheit von Tieren in meiner Praxis. Schon als Kind habe ich mich zu Tieren hingezogen gefühlt. So dass ich schließlich Zoologin wurde und eine 4jährige Ausbildung als Tierhomöopathin abschloss.

    Ich bilde mich gerne stets weiter und bringe mein ganzes Wissen in die Praxis zum Wohle der Tiere ein. Hierbei bin ich offen für alle Behandlungsmethoden und wenn sich diese als gut erweisen, wende ich diese auch an.

  • Kjell

    Kjell

    Kjell ist in unsere Familie als dritter Hund eingezogen. Er liebt es in der Natur zu sein und sobald er eine Tür öffnen kann, ist er im Garten. Er genießt schattige Plätze und die Ruhe. Und wenn einer es wagt Krach zu machen, teilt er hierzu seine Meinung mit.  😂

    Vom Charakter ist Kjell sehr freundlich, aber anfangs distanziert. Er mag es nicht eingeengt oder von Fremden angefasst zu werden. Wenn du sein Herz erobert hast, ist Kjell sehr treu und anhänglich.

    Kjell ist 01/16 geboren und ein Collie.

  • Ilvy

    Ilvy

    Ilvy ist unsere jüngste Teamverstärkung und meine erste Hündin. Ihr größtes Hobby ist kauen und Wasser. Sie nimmt jede Gelegenheit wahr sich ein Wasserbad zu können, auch wenn es ein Schlammbad (eventuell mit Heilwirkung 😂) oder eine rostige Wanne ist. 🥰

    Vom Charakter ist Ilvy sehr freundlich und freut sich über alle Tiere und Menschen. Stundenlanges Schmusen ist tägliches Pflichtprogramm.

    Ilvy ist 09/23 geboren und ein Goldendoodle.

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